Förderbedingungen

Das ist der Rahmen

  • Die Fördersumme ist eine einmalige nicht rückzahlbare Zuwendung von max. 500,- € pro Projekt und kann als Vorschuss ausgezahlt werden (kein Bargeld). Wenn Euer Projekt teurer ist, tragt Ihr die Differenz als Eigenanteil selbst.
  • Euer Eigenanteil kann auch von Dritten übernommen werden, z.B. Sponsoring einer örtlichen Firma (bitte einen schriftlichen Nachweis einreichen).
  • Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie gemeinnützige und öffentliche Träger*innen, die Jugendprojekte umsetzen bzw. als Partner der beteiligten Kinder/Jugendlichen auftreten möchten, wobei eine Person bzw. Institution mit Rechtsfähigkeit den Antrag einreichen muss. Gruppen von Kindern und Jugendlichen, die keinem Verein oder Verband angehören, können ihren Antrag über die Gemeinde oder einen Erwachsenen (z.B. Eltern, Lehrer) einreichen.
  • Einzelpersonen und Firmen können keinen Antrag einreichen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
  • Über die Vergabe und die Höhe des Zuschusses entscheidet das Projektauswahlgremium für den Kinder- und Jugendfonds. Es besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand und der Jugendvertretung im Vorstand der LAG AktivRegion Uthlande e.V..
  • Erstattet werden nur Ausgaben aus der Projektlaufzeit.
  • Eingang von Abrechnung und Dokumentation in der Geschäftsstelle der LAG AktivRegion Uthlande e.V. max. 8 Wochen nach Abschluss des Projekts (auch Bild- oder Tondokumentationen sind möglich).
  • Strikte Rückforderung bei Nicht-Umsetzung des Projektes oder bei nicht verbrauchten Zuwendungen, um damit neue Projekte zu fördern.

Das fördern wir nicht

  • Digitale Grundausstattung.
  • Maßnahmen, die nicht für die Menschen vor Ort wirken.
  • Schulische Pflichtveranstaltungen: Abiball, Projektwoche, Schulfest, Klassenfahrt, etc.
  • Partys, Festivals und Konzerte (Ausnahme: Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, bei denen inhaltliche Schwerpunkte deutlich im Vordergrund stehen).
  • Regelmäßig stattfindende bzw. sich wiederholende Projekte.
  • Anschaffungen, die nicht die Möglichkeit gemeinnütziger Nutzung bieten (z.B. sollten andere gemeinnützige Organisationen sich die angeschafften Gegenstände ausleihen können).
  • Einzelhonorare über 400 €. Ausgaben für Fahrtkosten oder Fahrkarten.
  • Aufwendungen für Suchtmittel (Alkohol, Drogen, Zigaretten etc.)
  • Es werden keine Projekte gefördert, die rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches oder religionsfeindliches Gedankengut enthalten oder der Diskriminierung von Minderheiten Vorschub leisten oder sich negativ auf die Gleichstellung von Menschen bzw. deren sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität auswirken oder inhaltlich oder organisatorisch Verbindungen zu extremistischen Organisationen besitzen, zu Gewalt aufrufen bzw. Gewalt verherrlichen oder von Sekten bzw. sektenähnlichen Organisationen durchgeführt werden.

Das ist der Ablauf

  • Ihr schreibt oder erzählt uns von Eurer Idee und wir überlegen und beraten mit Euch, welche Möglichkeiten Ihr habt, die Förderung zu bekommen. Gibt es schon eine Kostenschätzung?
  • Zusammen mit einem Projektträger (Verein, Gemeinde, Schule etc.) stellt Ihr mit unserem Formular einen Antrag auf Förderung aus dem Kinder- und Jugendfonds und schickt diesen unterschrieben per Mail an unsere Geschäftsstelle: info@aktivregion-uthlande.de.
  • Unser Projektauswahlgremium entscheidet innerhalb von 4 Wochen, ob Euer Projekt gefördert und wieviel Geld dafür ausgezahlt wird.
  • Erst nachdem das Projekt zur Förderung ausgewählt wurde und wenn Ihr die schriftliche Zusage von uns bekommen habt, dürft Ihr mit der Umsetzung beginnen. Ihr habt dann maximal 6 Monate Zeit für die Umsetzung, anderenfalls müssen die Fördermittel in voller Höhe zurückgezahlt werden.
  • Wenn das Projekt umgesetzt ist, schickt Ihr uns spätestens 8 Wochen nach Abschluss einen kurzen Bericht über die Umsetzung mit Fotos, Video oder anderen Nachweisen und allen Rechnungen. Mit den Rechnungen zeigt Ihr uns, dass das Geld für das Projekt ausgegeben wurde (Quittungen oder Kontoauszüge beilegen). Nicht verbrauchte Mittel müssen zurückgezahlt werden.
  • Bitte denkt bei der Veröffentlichung an uns! Wenn Ihr über das Projekt in Zeitungen oder Social Media berichtet oder für Euer Projekt Werbung macht, denkt bitte daran, auf die Förderung durch die AktivRegion Uthlande hinzuweisen. Die Förderlogos schicken wir Euch gerne.