Aktuelle Förderperiode

Förderperiode (2015-2020/23)

In der aktuellen Förderperiode (2015-2020/23) können Projekte gefördert werden, die sich einem unserer acht Kernthemen zuordnen lassen, zu ihrer Zielerfüllung beitragen und richtlinienkonform sind.

Die Kernthemen wurden im Rahmen einer SWOT-Analyse und einem Beteiligungsprozess in der Region erarbeitet und lassen sich den Förderschwerpunktbereichen des Landes Schleswig Holstein zuordnen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Strategie der AktivRegion Uthlande.

Die ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen der Jahre 2015-2020 erhalten auf der Grundlage der GAP-Übergangsverordnung 2021/2022 weitere Fördermittel und damit die Möglichkeit, zwei weitere Jahre Förderentscheidungen zu treffen. 

Vor dem Hintergrund der im Jahr 2023 startenden neuen Förderperiode, wird in der AktivRegion Uthlande aktuell die neue Integrierte Entwicklungsstrategie erarbeitet, um sich erneut für die neue Föderperiode um Anerkennung als AktivRegion zu bewerben.