Von der Idee zum Projekt

Von der Idee zum Projekt

Projektidee 

Sie haben eine Idee für ein Projekt und sind der Meinung, dass Sie dafür Fördermittel erhalten könnten? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Regionalmanagement auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Beachten Sie auch die Informationen zu den Kernthemen sowie das Informationspapier für Antragstellende und die Förderrichtlinie des Landes.

Beratungsgespräch

Im Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen über die Fördermöglichkeiten und gehen mit Ihnen den möglichen Ablauf Ihres Förderprojektes durch. Zudem erhalten Sie Informationen über die nötigen Unterlagen für eine Antragsstellung. Damit Ihr Projekt eine Förderung erhalten kann, werden vorab verschiedene Fragen mit Unterstützung des Regionalmanagements geklärt. Dazu gehören u.a. folgende Punkte:

  • Entfaltet das Projekt seinen Nutzen in der AktivRegion Uthlande?
  • Entspricht das Projekt den inhaltlichen Zielen unserer Integrierten Entwicklungsstrategie (IES)? 
  • In welchem Kern- und Zukunftsthema unterstützt Ihre Projektidee unsere Entwicklungsstrategie?
  • Erreicht das Projekt die Mindestpunktzahl in der Projektbewertung?
  • Wer ist Träger des Projektes?
  • Können ausreichend Eigenmittel aufgebracht werden?
    Zusätzlich bei privaten Projektträgern: Ist die nationale Kofinanzierung gesichert (s.u.)?
  • Ist die Finanzierung der Folgekosten für die nächsten 5 bzw. 12 Jahre gesichert (=Zweckbindungsfrist)?
  • Sind schon Aufträge für das Projekt vergeben worden? (Auftragsvergabe vor einem Zuwendungsbescheid ist nicht förderfähig)
  • Wird die Mindestzuschusshöhe erreicht?
  • Wurde die antragsrelevante Projektskizze ausgefüllt und mit dem Projektmanagement abgestimmt?
  • ……………

Projektentwicklung

Nach dem Beratungsgespräch haben Sie Zeit, die noch fehlenden Unterlagen und Angebote für einen Antrag zusammenzustellen. Gleichzeitig erhalten Sie von uns Unterstützung beim Ausfüllen der formalen Antragsunterlagen. Im Vorfeld klären wir mit dem für die Vergabe der Mittel zuständigen Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) offene Fragen zu Ihrem Projekt.

Antragsstellung

Der Antrag wird dem Entscheidungsgremium der AktivRegion - dem Vorstand - präsentiert. Dieser tagt drei bis vier Mal im Jahr. Bei positivem Beschluss leitet das Regionalmanagement den vollständigen Antrag an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) in Flensburg zur Prüfung und Bewilligung der Förderung weiter.

Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids durch das LLnL können Sie mit Ihrem Projekt starten, d.h. Sie können Ihre Aufträge vergeben. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise und Fristen im Zuwendungsbescheid.

Projektbeginn und Umsetzung

Erst nachdem Sie den Zuwendungsbescheid vom LLnL erhalten haben, dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Zeitpunkt zwar Vorplanungen leisten dürfen (Angebote einholen), aber noch keine Aufträge erteilen dürfen.

Verwendungsnachweis

Als Projektträger gehen Sie zunächst in Vorleistung. Den bewilligten Zuschuss können Sie nach Zahlung der Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis anfordern. Bei einem längeren Projektzeitraum sind zudem Zwischenanforderungen möglich. Bitte beachten Sie Datumsangaben und sonstige Vorschriften und Bestimmungen Ihres Zuwendungsbescheides! Wir helfen Ihnen, wenn nötig, beim Einreichen der Unterlagen.

Bitte beachten Sie: Abweichungen bei der Projektumsetzung des beantragten Projekts sind dem LLnL frühzeitig mitzuteilen.

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

Mit der anschließenden Auszahlung der Fördermittel haben Sie Ihr Ziel der Projektförderung erreicht.