Förderbedingungen

Trägerschaft

Wer darf Anträge stellen? Welche Fördersätze sind möglich? Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick für wen das Förderprogramm geeignet ist und wie sich die Förderquoten zusammensetzen.

Private Projektträger

Private Projektträger sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, also z.B. Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen oder nicht gemeinnützige Vereine, Stiftungen.

Für die privaten Träger liegt die Basisförderquote bei 30%.

Bei privaten Projektträgern ist eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 20% der Fördersumme erforderlich. Dies können kommunale, Landes- oder andere öffentliche Mittel sein.

Bei einer hohen kooperativen Wirkung des Projektes außerhalb des lokalen Kontextes kann die Förderquote auf 40% erhöht werden. Bei einer sehr hohen kooperativen Auswirkung auf 50%. Eine sehr hohe kooperative Auswirkung liegt vor, wenn das Projekt in mehreren Gemeinden verschiedener Inseln und Halligen oder mit Gemeinden anderer AktivRegionen umgesetzt wird. Ausschlaggebend für die Einordnung des Projektes ist jeweils die Punktzahl, die das Projekt im Projektauswahlkriterium „Kooperation“ erzielt .

Gemeinnützige private Projektträger

Gemeinnützige private Projektträger sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, wie beispielsweise Stiftungen, gemeinnützige Vereine oder gGmbHs.

Hinsichtlich der Förderquoten sind die gemeinnützigen Träger den öffentlichen Trägern mit einer Basisförderquote von 50% gleichgestellt.

Bei gemeinnützigen privaten Projektträgern ist eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 20% der Fördersumme erforderlich. Dies können kommunale, Landes- oder andere öffentliche Mittel sein.

Projekte mit einer hohen kooperativen Wirkung außerhalb des lokalen Kontextes können mit 55% gefördert werden.

Besonders innovative Projekte können mit 60-70% gefördert werden. Innovativ bedeutet, dass das Projekt eine Neuerung innerhalb der Region darstellt und einen Modellcharakter für andere Inseln und Halligen und/oder andere Regionen hat. Ausschlaggebend für die Einordnung des Projektes ist die erzielte Punktzahl im Projektauswahlkriterium „Innovation/Modellcharakter“.

Projekte aus dem Kernthema „Uthlande engagiert“ werden aufgrund des hohen Nutzens für die Gemeinschaft mit 60% gefördert.

Öffentliche Projektträger

Als öffentliche Projektträger gelten Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts und Träger, deren Mittel im Sinne der EU als öffentliche Mittel angesehen werden und keinen öffentlichen Kofinanzierungsbedarf aufweisen.

Die Basisförderquote beträgt 50%.

Projekte mit einer hohen kooperativen Wirkung außerhalb des lokalen Kontextes können mit 55% gefördert werden.

Besonders innovative Projekte können mit 60-70% gefördert werden. Innovativ bedeutet, dass das Projekt eine Neuerung innerhalb der Region darstellt und einen Modellcharakter für andere Inseln und Halligen und/oder andere Regionen hat. Ausschlaggebend für die Einordnung des Projektes ist die erzielte Punktzahl im Projektauswahlkriterium „Innovation/Modellcharakter“.

Projekte aus dem Kernthema „Uthlande engagiert“ werden aufgrund des hohen Nutzens für die Gemeinschaft mit 60% gefördert.

Projektbewertung

Der Vorstand wählt Projekte anhand von Auswahlkriterien aus. Dazu werden die vorliegenden Anträge anhand von Auswahlkriterien bewertet und auf Basis der erzielten Punktzahl in Relation gestellt. Am Ende einer jeden Vorstandssitzung wird ein Ranking der beschlossenen Projekte erstellt.

Um als Förderprojekt beschlossen werden zu können, muss ein Projekt die Mindestpunktzahl von 20 Punkten erreichen.

Die Mindestzuschusshöhe bei privaten Projektträgern beträgt 3.000 €, bei öffentlichen Projektträgern 7.500 € der förderfähigen Nettokosten.

Die maximalen Zuschusshöhen sind an die erreichten Punktzahlen gekoppelt und betragen 50.000 € (20 - 24 Punkte), 100.000 € (25 - 29 Punkte), 150.000 € (30 - 39 Punkte) und 200.000 € (ab 40 Punkten). Die Punkteangaben beziehen sich auf die Projektbewertung gemäß unserer Bewertungsmatrix. 

Sind Sie ein privater Antragsteller, bedarf es einer öffentlichen Kofinanzierung (20%) für Ihr Projekt, da die EU bei privaten Projekten max. 80% besteuert. Für diese nationale Kofinanzierung stehen jährlich 10.000 € über das Regionalbudget der AktivRegion zur Verfügung. Es setzt sich zu je 50% zusammen aus Mitteln der AktivRegion Uthlande sowie aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein. Aus diesem Regionalbudget kann auf Antrag an den Vorstand eine nationale Kofinanzierung (20%) zu den EU-Mitteln (80%) beigesteuert werden. Als Mittel zur öffentlichen Kofinanzierung können auch Mittel aus Gemeinden, kombinierbaren Förderprogrammen oder anderen Quellen eingesetzt werden.

Wir vom Regionalmanagement unterstützen Sie bei der Antragstellung. Kommen Sie einfach auf uns zu!

Bewertungsmatrix für Projektauswahl