Förderbedingungen

Trägerschaft

Wer darf Anträge stellen? Welche Fördersätze sind möglich? Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick für wen das Förderprogramm geeignet ist und wie sich die Förderquoten zusammensetzen.

Arten der Projektträger

Folgende Projektträgerarten gibt es:

  • private Projektträger: natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Bei privaten Projektträgern ist eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 20% der Fördersumme erforderlich. Dies können kommunale, Landes- oder andere öffentliche Mittel sein.
  • gemeinnützige private Projektträger: natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit erfüllen.
  • öffentliche Projektträger: Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts.

Im Rahmen der IES-Erstellung Uthlande wurde beschlossen, dass die Fördersätze der Projekte nicht nach Art des Projektträgers variieren. Bei Erfüllung der Mindestkriterien und der Mindestpunktzahl (25) liegt die Mindestförderquote bei 50%.

Die Umsatzsteuer ist gemäß Art. 6.13 der Richtlinie zur Förderung der Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein (GL. Nr. 6620.48, Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 17. September 2020 - IV 64 -) von der Förderung ausgeschlossen.

Projektbewertung

Der Vorstand wählt Projekte anhand von Auswahlkriterien aus. Dazu werden die vorliegenden Anträge bewertet und auf Basis der erzielten Punktzahl in Relation gestellt. Am Ende einer jeden Vorstandssitzung wird ein Ranking der beschlossenen Projekte erstellt.

Um als Förderprojekt beschlossen werden zu können, muss ein Projekt die Mindestkriterien erfüllen (siehe Bewertungsmatrix) und die Mindestpunktzahl von 25 Punkten erreichen. Die Mindestpunktzahl setzt sich zusammen aus kernthemenspezifischen Kriterien plus ggf. kernthemenübergreifenden Kriterien. In den kernthemenspezifischen Kriterien müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden.

Die maximalen Zuschusshöhen sind an die erreichte Punktzahl gekoppelt und betragen bis 150.000 € (25 - 33 Punkte), bis 180.000 € (34 - 43 Punkte), bis 250.000 € (über 43 Punkte). Die Punktzahl bezieht sich auf die Projektbewertung gemäß unserer Bewertungsmatrix.

Für gebietsübergreifende Kooperationsprojekte mit anderen AktivRegionen oder transnationale Kooperationsprojekte gelten andere Mindestpunkte. Bitte sprechen Sie uns an.

Wir vom Regionalmanagement unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Kommen Sie einfach auf uns zu!

Bewertungsmatrix für Projektauswahl